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      Rückschnitt von Hecken und Gebüsch ab jetzt wieder möglich

       
      Zum Schutz der heimischen Vogelarten ist der Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gebüsch gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes jährlich vom 1. März bis zum 30. September verboten. Das heißt im Umkehrschluss: Ab sofort dürfen wir Ihren Gewächsen wieder Form verleihen. Aber es geht hierbei nicht nur ums Aussehen Ihrer Bäume und Sträucher, sondern auch um ihre Gesundheit. Melden Sie sich, wenn Sie fachmännische Hilfe benötigen.